Natürlicher Honiggenuss mit gutem Gewissen

Natürlicher Honiggenuss mit gutem Gewissen
Honig zählt zu den ursprünglichsten natürlichen Lebensmitteln. Um das Bio-Siegel tragen zu dürfen, muss er zusätzliche Kriterien erfüllen. Diese sind in der EU-Öko-Verordnung festgelegt.

Ein biologisch wirtschaftender Imker darf seine Bienenstöcke nur an weitgehend naturbelassenen Standorten aufstellen. Im Umkreis von drei Kilometern dürfen den Bienen nur wilde Pflanzen oder ökologisch angebaute Pflanzen zum Nektarsammeln zur Verfügung stehen. Über die Standorte der Bienenstöcke muss der Bio-Imker genau Buch führen.

Bei Auswahl und Haltung der Bienen steht die Widerstandsfähigkeit und Gesundheit der Tiere im Vordergrund. Bio-Imker verzichten so weit wie möglich auf chemisch-synthetische Medikamente zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten. Sie verwenden vorwiegend natürliche Mittel. Gegen die Varroa-Milbe kann beispielsweise Ameisen- oder Oxalsäure eingesetzt werden. Die EU-Öko-Verordnung legt zudem fest, dass den Bienen ausreichend eigene Pollen- und Honigvorräte für den Winter belassen werden. In Einzelfällen ist eine Zufütterung von ökologischem Zuckersirup oder Melasse zulässig. Die Bienenstöcke müssen hauptsächlich aus natürlichen Materialien wie Holz oder Stroh bestehen. In den Bienenstöcken dürfen nur natürliche Substanzen wie Propolis, Wachs und Pflanzenöle verwendet werden.

BIHOPHAR bietet derzeit vier Bio-Honige an. Sie wurden nach den Kriterien der EU-Öko-Verordnung produziert und tragen das deutsche Bio-Siegel sowie das EU-Bio-Siegel.

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